Nach zweijähriger Arbeit ist nun der „Dialogprozess“ der UBSKM zu Ende gegangen. In dieser Zeit wurden „Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ erarbeitet. Diese eröffnen nicht nur Perspektiven für Betroffene, sondern ermutigen hoffentlich auch Institutionen, sich der Aufarbeitung ihrer unheilvollen Geschichte zu stellen.
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