Aufarbeitung von jedweder Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen in Bayern soll wirksam sein. Zur klaren Regelung von Kompetenzen, Zuständigkeiten und Aufgaben wird daher ein eigenes Bayerisches Aufarbeitungsgesetz gefordert. Eine Aufarbeitungskommission soll an den Landtag berichten und mit Vorgabe zu Standards der Aufarbeitung und Einwirken auf die Institutionen dafür sorgen, dass Aufarbeitung für die Betroffenen gelingt, die Institutionen diese durchführen und positiv abschließen können.

Eine Bayerische Kommission kann auf bayerische Institutionen einwirken

Eine bayerische Aufarbeitungskommission kann auf die Institutitonen in Bayern wirksam Einfluss nehmen: Viele Institutionen haben bayerische Dachverbände (z.B. Sport, Feuerwehr, Rotes Kreuz) oder berichten an Landesministerien (z.B. Schulen, Heime). Die Finanzierungen sind häufig ebenso landesorientiert. Die Verantwortlichen begegnen sich auf Landesebene.

Es geht um alle Institutionen, nicht nur die Kirchen

Aufarbeitung hat bisher im Wesentlichen bei der kath. Kirche begonnen. Bisher gibt es noch wenige Standards, wie der Missbrauch in Heimen, Vereinen, Schulen und sonstigen Einrichtungen aufgearbeitet werden kann. Aufarbeitung braucht Konzepte und Projektführung, damit sie erfolgreich ist.

Mit der Petition wollen Betroffene der Aufarbeitung einen Schub geben.

Die Petition trägt die Professionalität einiger in der Aufarbeitung erfahrender Personen in sich. Sie wurde in eingehender Diskussion mit über 20 Betroffenen feingeschliffen. Wir hoffen das notwendige Ziel zu erreichen und sie dem Landtag vorstellen zu können.

Wer sind die Personen hinter der Petition

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